- Stand-by Letter of Credit
- Stand-by-Akkreditiv. 1. Begriff und Merkmale: Der St.L.o.C. ist seinem Rechtscharakter nach ein ⇡ Akkreditiv und umfasst ein Zahlungsversprechen (Schuldversprechen) der akkreditiveröffnenden Bank. Die Besonderheit von St.L.o.C. liegt darin, dass sie als garantieähnliche Instrumente eingesetzt werden, d.h. sie werden i.d.R. nicht in Anspruch genommen: Mit St.L.o.C. können warenbezogene Verpflichtungen (z.B. die Erfüllung von Kaufverträgen hinsichtlich der Lieferung, der Bezahlung oder der Gewährleistung) ebenso akkreditivmäßig abgesichert (garantiert) werden wie Verpflichtungen zur Rückzahlung von Krediten. Grundsätzlich können St.L.o.C. unwiderruflich bzw. widerruflich, unbestätigt bzw. bestätigt sowie übertragbar eröffnet werden. Ihren Ursprung haben St.L.o.C. in den USA, wo die Garantie als Zahlungsverpflichtung nicht bekannt ist im Außenhandel üblichen und notwendigen Garantien ersetzen.- 2. St.L.o.C. als reines Garantieinstrument: Bei der reinen Form des St.L.o.C. wird die Zahlung der eröffnenden Bank nicht durch Vorlage von (Versand-)Dokumenten ausgelöst, wie dies bei den anderen Akkreditivarten der Fall ist. Bei dieser Form des St.L.o.C. wird der Zahlungsanspruch des Begünstigten vielmehr durch eine schriftliche Erklärung (Written Statement) begründet, die der Begünstigte selbst oder ein (neutraler) Dritter in Übereinstimmung mit den im St.L.o.C. definierten Zahlungs-(Garantie-)Voraussetzungen ausstellt (⇡ Bankgarantien).- 3. St.L.o.C. als dokumentäres Garantieinstrument: Zunehmend treten Formen des St.L.o.C. in Erscheinung, die nicht nur reinen Garantiecharakter tragen, sondern zugleich der Absicherung der Bezahlung von Exportgeschäften dienen und die insoweit – wie die anderen Akkreditivarten – zugleich dokumentären Charakter haben (sog. dokumentäre St.L.o.C.). Der begünstigte Exporteur erlangt bei solchen Formen Zahlung aus dem St.L.o.C. nur, wenn er (1) die im St.L.o.C. definierte (von ihm selbst oder von einem Dritten auszustellende) Erklärung einreicht und außerdem (2) jene (Versand-)Dokumente vorlegt, wie sie bei den übrigen Akkreditivarten üblicherweise in Erscheinung treten und wie sie in den Bedingungen des St.L.o.C. im Einzelfall festgelegt sind.
Lexikon der Economics. 2013.